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Testament & Erbrecht

Im Gesetz ist die Erbfolge klar festgelegt. Diese entspricht jedoch nicht immer den tatsächlichen Wünschen für die Aufteilung des Nachlasses. Daher ist in vielen Familien der Streit um die Erbschaft vorprogrammiert. Das lässt sich vermeiden, wenn das Erbe per Testament geregelt und schriftlich festgehalten wurde.

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Möchten Sie, dass Ihre Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden? Oder dass Ihre Cousine erbt, aber nicht Ihr Bruder? Dann sollten Sie ein Testament verfassen. Ebenso, wenn Sie Ihnen nahestehenden Menschen, die nicht zur Familie gehören, etwas vererben möchten.

Ein selbst verfasstes Testament muss handschriftlich erstellt sein, die Orts- und Datumsangabe enthalten und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Alternativ können Sie es als öffentliches Testament notariell hinterlegen lassen. Bei einem notariell hinterlegten Testament erklären Sie Ihren letzten Willen gegenüber einem Notar. Sie profitieren von einer umfangreichen Beratung und der Rechtssicherheit. Tritt der Erbfall ein, wird das notarielle Testament unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht überstellt.

Weitere Infos: www.bmj.de/Erben_Vererben.pdf

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Wichtiger Hinweis:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.