ERSTE SCHRITTE IM TRAUERFALL

Wenn Sie sich im Trauerfall an uns wenden, sind wir von Bestattungen Wiedermann sofort für Sie da. Die meisten Menschen fühlen sich verständlicherweise in dieser emotionalen Ausnahmesituation überfordert. Alles kommt zusammen, der erste Schreck und die Bestürzung über den Todesfall, Ratlosigkeit und natürlich die Traurigkeit – all das gilt es zu sortieren.

Was ist im Todesfall zuerst zu tun?

1. Ruhe bewahren

Bleiben Sie so ruhig, wie möglich. Sie müssen nicht alles sofort und vor allem nicht alleine regeln. Atmen Sie tief durch und machen Sie einen Schritt nach dem anderen.

2. Arzt anrufen

Rufen Sie den Hausarzt der verstorbenen Person an. Sollten Sie den Hausarzt nicht kennen, oder Sie können ihn nicht erreichen, dann wählen Sie 116 117, den bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Arzt wird den Tod bestätigen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Falls der Tod in einem Krankenhaus oder Pfl egeheim eingetreten ist, wird sich das Pflegepersonal darum kümmern.

3. Wiedermann Bestattungen anrufen

Rufen Sie uns an: Telefon 09651 2041. Wir sind rund um die Uhr, Tag und Nacht für Sie erreichbar. Nachdem Sie uns verständigt haben, kümmern wir uns um alle folgenden Schritte. Wir nehmen Sie behutsam an die Hand und führen Sie sicher durch den weiteren Ablauf.

Wichtige Dokumente für den Trauerfall

Um im Todesfall einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir die folgenden Dokumente im Original. Wir übernehmen dann alle notwendigen Behördengänge für Sie. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einzelne Unterlagen beizubringen, so unterstützen wir Sie, diese anzufordern.

Ledig

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente

Verheiratet

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente

Geschieden

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente

Verwitwet

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente

Der Wiedermann Tipp:

  • Bitte legen Sie bereits die Kleidung heraus, die wir der verstorbenen Person anziehen sollen. Vielleicht gibt es Lieblings-Kleidungsstücke? Die Kleidung sollte dem individuellen Charakter der verstorbenen Person entsprechen.
  • Bitte beachten Sie, dass aus Umweltgründen keine Schuhe zugelassen sind.
  • Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Kleidung bereitzustellen, dann können wir Ihnen alternativ einen sogenannten „Sterbetalar“ anbieten.
  • Gerne können Sie noch bis zu 36 Stunden zu Hause Abschied nehmen, wir veranlassen hierfür alles Notwendige.