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Letzte Ruhestätte

Die Wahl der letzten Ruhestätte gehört ebenso wie die Bestattungszeremonien zur individuellen Gestaltung des Abschiedes. Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne bestehen in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang und Bestattungspflicht. Die Ruhefristen sind je nach Friedhof unterschiedlich, in der Regel betragen sie bei uns in der Oberpfalz zwischen 10 und 20 Jahren.

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