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Digitaler Nachlass

Ob Facebook, E-Mails, Online-Verträge oder Daten und Fotos in der Cloud: Wer hat einen Überblick über Zugangsdaten und Passwörter? Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln ist. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten aus digitalen Aktivitäten und Verträgen auf die Erben übergehen. Diese können dann auf die gesamte digitale Kommunikation und alle persönlichen Daten der verstorbenen Person zugreifen.